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Zitierfest

RgbEfS · Einfriedungssatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbEfS – Ordnungswidrigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.09.2025.

Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Einfriedungen entgegen den Anforderungen nach § 2 errichtet oder ändert.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbEfS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbEfS? Zitiere den Wortlaut.“

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