( AMBl Nr. 4 vom 24. Januar 2011 )
Der Regensburger Bürger Eberhard Dirrigl hat sein gesamtes Vermögen der Stadt Regensburg vermacht und verfügt, dass dieses in die Eberhard Dirrigl Stiftung eingebracht wird. In seiner Sitzung vom 17.06.2010 beschloss der Stadtrat die Annahme der Erbschaft zum Zwecke der Gründung einer nichtrechtsfähigen Stiftung.
In ehrendem Andenken und Respektierung seines Willens gibt die Stadt Regensburg gemäß Art. 23 und Art. 84 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern der Eberhard Dirrigl Stiftung folgende Satzung: