Das in § 2 bezeichnete Gebiet der Stadt Regensburg wird als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.
RgbBurgweintingVO · Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Regensburg-Burgweinting" in der Stadt Regensburg
§ 1 RgbBurgweintingVO
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.1983.
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