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Zitierfest

RgbBuechereiBgAS · Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 1 RgbBuechereiBgAS – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.12.2002.

(1) Der Betrieb gewerblicher Art der Stadt Regensburg

Stadtbücherei Haidplatz 8 93047 Regensburg

verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung im Bereich der Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur. Dies gilt auch für Projekte der Stadtbücherei.

(2) Die Stadtbücherei dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der sinnvollen Freizeitgestaltung.

Diese Aufgabe erfüllt sie durch:

1) Das Bereitstellen von Büchern, Zeitschriften, audiovisuellen und elektronischen Medien (= Bibliotheksgut)

2) deren formale, inhaltliche und büchereitechnische Aufbereitung und Präsentation

3) die Ausleihe des Bibliotheksgutes

4) die Informationsvermittlung durch mündliche und schriftliche Auskunftserteilung aus Katalogen, Bibliographien und Literaturbeständen sowie sonstigen Informationsquellen (z.B. Datenbanken)

5) die Medienberatung sowie die Recherche- und Datenbankschulung der Bibliotheksbenutzer/innen.

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„Was regelt § 1 RgbBuechereiBgAS? Zitiere den Wortlaut.“

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