Der Brückenpreis kann verliehen werden an Persönlichkeiten und Institutionen mit überregionaler Bedeutung, die in besonderem Maße herkömmliche Grenzen oder Gegensätze politischer, nationaler, wissenschaftlicher, sozialer, kultureller oder religiöser Art überbrücken.
RgbBPS · Brückenpreissatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbBPS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.08.1995.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbBPS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 RgbBPS? Zitiere den Wortlaut.“