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Zitierfest

RgbBlutbucheVO · Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der Stadt Regensburg (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening)

§ 6 RgbBlutbucheVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.12.2001.

Diese Gemeindeverordnung tritt an dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbBlutbucheVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbBlutbucheVO? Zitiere den Wortlaut.“

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