(1) Die Stadt Regensburg ist Trägerin folgender beruflicher Schulen:
1) Städt. Berufschule I für Metall- und Elektrotechnik
2) Städt Berufsschule II für Ernährungs-, Bau-, Holz-, Farb- und gestaltende Berufe, Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Regensburg
3) Städt. Berufschule III für kaufmännische und Gesundheitsberufe, Städt. Berufsfachschule für Büroberufe, Städt. Berufsoberschule mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft
(2) Die im Absatz 1 unter einer Nummer aufgeführten Schulen haben jeweils eine gemeinsame Schulleitung; der Schulleiter einer Berufsschule ist zugleich Schulleiter der ihr nach Abs. 1 zugeordneten Schule/ Schulen.
(3) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 genannten Schulen sind im "Beruflichen Schulzentrum Georg Kerschensteiner" und die in Nr. 3 genannten Schulen im "Beruflichen Schulzentrum Matthäus Runtinger" zusammengefasst.