Zu Ehrenbürgern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich in außerordentlicher Weise um die Stadt Regensburg verdient gemacht haben. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, welche die Stadt vergibt.
RgbAuszeichnungS · Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg
§ 2 RgbAuszeichnungS – Ehrenbürgerrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.04.1981.
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