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Zitierfest

RgbAuszeichnungS · Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg

§ 2 RgbAuszeichnungS – Ehrenbürgerrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.04.1981.

Zu Ehrenbürgern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich in außerordentlicher Weise um die Stadt Regensburg verdient gemacht haben. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, welche die Stadt vergibt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbAuszeichnungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbAuszeichnungS? Zitiere den Wortlaut.“

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