Eine finanzielle Förderung kann beantragt werden für
- – Fahrtkosten zu Trainingsmaßnahmen
- – Trainingslehrgänge
- – Trainerkosten
- – Verpflegungszuschuss
- – Internatskosten/Schulgeld
- – Trainingsmaterial/-geräte
- – Nachführunterricht
- – Verdienstausfallerstattung
- – Weitere sportbedingte Ausgaben (spezielle Sportgeräte/Ausstattungen, Mietkosten, sportmedizinische Betreuung o.ä.)
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Meisterschaften.