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Zitierfest

RgbUmweltRL · Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Nummer 1 RgbUmweltRL – Vorbemerkung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.

Der Stadtrat der Stadt Regensburg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.02.2021 beschlossen, einen Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen ab dem Jahr 2021 einzurichten.

Um dem Direktorium 3 eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Projekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 50.000 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen zu beschließen ist.

Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, jedoch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Diese Richtlinie stellt eine verwaltungsinterne Handlungsleitlinie dar, aus der Dritte keine unmittelbaren Rechte oder Ansprüche ableiten können.