Die städtische Bildungslandschaft ist vielfältig und differenziert. Die Förderung aus dem Verfügungsfonds ist für alle Bildungsträger, Bildungsanbieter und Projekte aus den Bereichen Gedenkarbeit und Extremismusprävention möglich. Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen in der Stadt Regensburg. Rein kommerzielle Einrichtungen und Projekte werden nicht gefördert. Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, jedoch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Diese Richtlinie stellt eine verwaltungsinterne Handlungsleitlinie dar, aus der Dritte keine unmittelbaren Rechte oder Ansprüche ableiten können.
RgbBildungRL · Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds Bildungsarbeit
Nummer 1 RgbBildungRL – Vorbemerkung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
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