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Zitierfest

RgbGruenanlRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die besondere Benutzung von Grünanlagen der Stadt Regensburg

Nummer 4 RgbGruenanlRL – Ermäßigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.06.2025.

Das Nutzungsentgelt entfällt, wenn die besondere Benutzung ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt, insbesondere:

  • – Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
  • – Veranstaltungen von allgemein- und berufsbildenden Schulen
  • – Veranstaltungen von Kindertagesstätten, -horten und –häusern
  • – Veranstaltungen von freiwilligen Feuerwehren

Die Entscheidung über das Entfallen des Benutzungsentgeltes liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gartenamtes der Stadt Regensburg.