Diese Richtlinien treten am 01.07.2000 in Kraft.
Die bisher geltenden Richtlinien vom 26.09.85 treten - einschließlich aller erfolgten Änderungen - ab diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Die Änderungen der Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien) mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2025 treten am 01.01.2026 in Kraft.