4.1. Zuschüsse werden auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich beim Kulturamt der Stadt Regensburg zu stellen.
4.2. Die Anträge sind vor der Durchführung eines Projektes bzw. bei Anträgen auf Atelierförderung vor Mietvertragsabschluss zu stellen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Antragsschluss ist der 30.06. des Vorjahres. Abweichend davon sind Anträge, die aus dem kulturellen Verfügungsfonds gefördert werden sollen, während des laufenden Haushaltsjahres und so rechtzeitig zu stellen, dass gegebenenfalls eine Beratung in den Stadtratsgremien möglich ist. Maßnahmen, bei denen eine längerfristige Planung erkennbar ist, sollen nicht kurzfristig aus dem Fonds gefördert werden.
4.3. Der schriftliche Antrag muss alle notwendigen Angaben über den verantwortlichen Träger der Maßnahme, eine ausführliche Aufgaben- bzw. Projektbeschreibung, eine Kostenaufstellung und den Nachweis der Gesamtfinanzierung enthalten.
4.4. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin erhält einen schriftlichen Bescheid. Siehe allgemeine Zuwendungsrichtlinien.