Musikalische und sonstige Veranstaltungen auf der genutzten Fläche sind untersagt. Darüber hinaus dürfen von der Außenbewirtschaftung keinerlei Störungen, insbesondere keine Lärmbelästigungen für die Anwohner ausgehen. Es gelten die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 9 RgbGastroRL – Betriebslärm, Veranstaltungen und Musik
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.