Der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis für Freisitze haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des städtischen Straßengrundes verursacht werden.Er ist verpflichtet, die Stadt schadlos zu halten und von jeder Verbindlichkeit zu befreien, falls die Stadt wegen eines solchen Schadens von Dritten in Anspruch genommen werden sollte.Für Personen, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Sondernutzung entstehen, haftet der Erlaubnisinhaber.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 12 RgbGastroRL – Haftung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.