Zuwendungsempfänger sind private Haushalte, die infolge der Unwetterereignisse Ende Mai / Anfang Juni 2024 durch aufsteigendes und von unten in das Gebäude eindringendes Grundwasser einen Schaden an ihrem Hausrat erlitten haben.
Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer des geschädigten Anwesens in Frage kommen.