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Zitierfest

RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 2.Nummer7 RgbMarktS – Transparenz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.11.2013.

Die Vorgaben des Auswahlverfahrens enthalten zwangsläufig subjektive Einschätzungen der Stadt als Veranstalterin; die Stadt leistet mit der detaillierten Auflistung aller einschlägigen Auswahlaspekte einen größtmöglichen Beitrag zur Transparenz des Verfahrens. Die einzelnen Auswahlkriterien können je nach Art des Geschäftes, des Bewerbers und Angebotes unterschiedliche Bedeutung haben. Sie werden nach pflichtgemäßer Sachverhaltserforschung zielorientiert gewichtet und gegeneinander abgewogen. Der Bewerber hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Stadt die für seine Bewerbung maßgeblichen Entscheidungsgesichtspunkte erläutert.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 2.Nummer7 RgbMarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 2.Nummer7 RgbMarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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