Diese Verordnung wird drei Jahre nach deren Inkrafttreten daraufhin überprüft, ob sie zur Erreichung der mit ihr angestrebten Ziele beiträgt oder ob eine Änderung oder Aufhebung erforderlich ist.
RgbKatzenschutzVO · Katzenschutzverordnung der Stadt Regensburg
§ 6 RgbKatzenschutzVO – Überprüfung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.09.2025.