Öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen, klimatischen und sozialen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu – damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.
Die nachfolgende Satzung dient dazu, die vielfältigen Funktionen von öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.