Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
RgbFestlegungS · Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Obermünsterviertel" der Stadt Regensburg
§ 2 RgbFestlegungS – Verfahren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.07.2011.