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Zitierfest

RgbFwKS · Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 1.Nummer2 RgbFwKS – Ausrückestundenkosten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2023.

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, welche zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Ausrückestundenkosten werden nicht erhoben, soweit ein Fahrzeug im Rahmen von Pflicht-Sicherheitswachen nach Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) abgestellt wird. Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für

2.1ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt171,90 EUR
2.2ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug72,80 EUR
2.3ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000/ PTLF 4000104,90 EUR
2.4eine Drehleiter DLK 23-12128,20 EUR
2.5einen Rüstwagen323,30 EUR
2.6ein Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter169,20 EUR
2.7einen Lastkraftwagen auch als Zugfahrzeug44,20 EUR
2.8ein Kleinalarmfahrzeug KLAF14,10 EUR
2.9einen Kranwagen302,90 EUR
2.10ein Mehrzweckfahrzeug oder Kombi136,00 EUR
2.11ein Einsatzleitfahrzeug oder Pkw10,50 EUR
2.12einen Kommandowagen6,70 EUR
2.13ein Mehrzweckboot26,30 EUR
2.14einen Beleuchtungsanhänger LIMA126,00 EUR

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