Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, welche zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Ausrückestundenkosten werden nicht erhoben, soweit ein Fahrzeug im Rahmen von Pflicht-Sicherheitswachen nach Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) abgestellt wird. Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens von der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für
| 2.1 | ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt | 171,90 EUR |
|---|---|---|
| 2.2 | ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug | 72,80 EUR |
| 2.3 | ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000/ PTLF 4000 | 104,90 EUR |
| 2.4 | eine Drehleiter DLK 23-12 | 128,20 EUR |
| 2.5 | einen Rüstwagen | 323,30 EUR |
| 2.6 | ein Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter | 169,20 EUR |
| 2.7 | einen Lastkraftwagen auch als Zugfahrzeug | 44,20 EUR |
| 2.8 | ein Kleinalarmfahrzeug KLAF | 14,10 EUR |
| 2.9 | einen Kranwagen | 302,90 EUR |
| 2.10 | ein Mehrzweckfahrzeug oder Kombi | 136,00 EUR |
| 2.11 | ein Einsatzleitfahrzeug oder Pkw | 10,50 EUR |
| 2.12 | einen Kommandowagen | 6,70 EUR |
| 2.13 | ein Mehrzweckboot | 26,30 EUR |
| 2.14 | einen Beleuchtungsanhänger LIMA | 126,00 EUR |