In folgenden Fällen werden digitale Geodaten gegen Nachweis geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt:
- 1. wissenschaftliche Zwecke und für wissenschaftliche Abschlussarbeiten, wenn keine Gewinne erzielt werden
- 2. Unterrichts-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke
- 3. amtliche Bekanntmachungen oder Veröffentlichung in der Tagespresse
- 4. kulturelle und heimatkundliche Zwecke, wenn keine Gewinne erzielt werden
- 5. Abgabe an gemeinnützige Institutionen und Vereine, wenn keine Gewinne erzielt werden
- 6. Digitale Geodaten, welche im OpenDataPortal der Stadt Regensburg zur Verfügung stehen
- 7. Stadtinterne Zwecke, bei welchen das Amt für Stadtentwicklung federführend als Fachamt beteiligt ist und die dabei erzielten Ergebnisse zweckdienlich weiterverwenden kann