Die Zusammensetzung der einzelnen Entgelte ist dem Entgeltverzeichnis (Anlage) zu entnehmen. Werden digitale Geodaten flächenbezogen abgerechnet, so erfolgt eine Auf- bzw. Abrundung auf volle Flächeneinheiten. Soweit in diesem Entgeltverzeichnis keine andere Regelung getroffen wurde, bemisst sich die Höhe der Entgelte nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand. Der Zeitaufwand ergibt sich dabei nach der für die Leistung aufgewendeten, für jeden Bediensteten auf halbe Stunden auf- oder abgerundeten Arbeitszeit. Nicht berücksichtigt werden
- 1. die Zeit der An- und Abreise bei Arbeiten im Außendienst und
- 2. die Zeit für Arbeiten, die den Entgeltschschuldnern aus Billigkeitsgründen nicht angerechnet werden kann.