(1) Für die Inanspruchnahme der Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement der Stadt Regensburg werden Benutzungsentgelte erhoben. Amtshandlungen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayKG, die mit der Inanspruchnahme der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement im engen Zusammenhang stehen, werden mit den Benutzungsentgelten abgegolten.
(2) Erbringt die Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement auf Antrag eines Benutzers Leistungen, die nicht im Entgeltverzeichnis (Nummer 2) aufgeführt sind, so sind vom Benutzer die der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement entstandenen Kosten in tatsächlicher Höhe zu ersetzen. Es werden hierfür Entgelte nach dem Zeitaufwand und Auslagen erhoben.