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Zitierfest

RgbVhsAGB · Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg

Nummer 11 RgbVhsAGB – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.10.2003.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.