Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
RgbVhsAGB · Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg
Nummer 11 RgbVhsAGB – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.10.2003.