Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbJugendfreizeit · Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest

Nummer 16 RgbJugendfreizeit – Inkrafttreten, Unwirksamkeit, Gerichtsstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.09.2025.

(1) Diese Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen treten am 1. August 2025 in Kraft.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

(3) Soweit dies gesetzlich zulässig ist, gilt als Gerichtsstand für alle aus diesen Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen entstehenden Streitigkeiten Regensburg als vereinbart.