Entgelte werden erhoben für
- 1. Gutachten, Fachauskünfte u. ä. bei Einsatz einer wissenschaftlichen Kraft EUR 33,00 bei Einsatz einer Verwaltungskraft EUR 19,00 je Stunde Zeitaufwand Bei Bemessung der Entgelte nach Zeitaufwand wird jede angefangene halbe Stunde mit dem halben Preis berechnet. Die vorgenannten Entgelte erhöhen oder ermäßigen sich im gleichen Verhältnis, in dem die Vergütung der Angestellten in den Vergütungsgruppen BAT II (wissenschaftliche Kraft) und BAT VII (Verwaltungskraft) nach Inkrafttreten dieser Satzung steigen oder fallen. Die sich ergebenden Beträge werden jeweils auf EUR -,50 aufgerundet.
- 2. die leihweise Überlassung von Ektachromen und Klischees für gewerbliche Zwecke EUR 15,00 - 205,00 für nichtgewerbliche Zwecke EUR 5,00 - 77,00.