(1) Entgeltfrei ist
- 1. die Besichtigung
- 1. durch Museumspersonal, Fachwissenschaftler, Pressevertreter, Leihgeber, Arbeitslosenhilfeempfänger, Sozialhilfeempfänger,
- 2. durch Mitglieder des Vereins
- 2. Die Wiedergabe von Sammlungsgegenständen in wissenschaftlichen Veröffentlichungen ohne gewerbliche Nutzung.
(2) Die Museumsleitung kann zur Vermeidung besonderer Härten in Einzelfällen die Entgelte ermäßigen oder von der Erhebung von Entgelten absehen.
(3) Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Kongresse) kann für die Teilnehmer an diesen Veranstaltungen von einer Erhebung von Entgelten abgesehen werden.