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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

Anlage 1.1 RgbMuseen – Entgelte und Auslagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.11.2023.

Für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg sind die Entgelte nach Maßgabe dieser Regelung zu entrichten. Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistung für einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsentgelten zu entrichten.

Sollte die Finanzverwaltung nachträglich die Umsatzsteuerpflicht der Leistung annehmen, so erhöht sich das jeweilige Entgelt um die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.1 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.1 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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