Für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg sind die Entgelte nach Maßgabe dieser Regelung zu entrichten. Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistung für einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsentgelten zu entrichten.
Sollte die Finanzverwaltung nachträglich die Umsatzsteuerpflicht der Leistung annehmen, so erhöht sich das jeweilige Entgelt um die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.