Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGruenanlagenS · Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München

Präambel MucGruenanlagenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.06.2012.

Öffentlichen Grünanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu; damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.

Die nachfolgende Satzung dient dazu, den Erholungs- und Freizeitcharakter von Grünanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.