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MucZulassungFriedrichListWirtschaftsschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Friedrich-List-Wirtschaftsschule

§ 1 MucZulassungFriedrichListWirtschaftsschuleS – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2022.

(1) Die Städtische Friedrich-List-Wirtschaftsschule ist eine Wirtschaftsschule im Sinne des Art. 14 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.

(2) Die Wirtschaftsschule hat die Aufgabe, eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zu vermitteln. Sie verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Wirtschaftsschulabschluss.

(3) Die Schule umfasst die 2-stufige, 3-stufige und 4-stufige Form, wobei in der 4-stufigen Form in der sechsten Jahrgangsstufe eine Vorklasse geführt werden kann.

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