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Zitierfest

MucZeS · Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS)

§ 2 MucZeS – Zuständigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.

(1) Vollzugsbehörde ist das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration.

(2) Zum Vollzug gehören die Überwachung des Verbots einschließlich notwendiger Ermittlungen, der Erlass von Anordnungen zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands, die Erteilung einer Genehmigung oder eines Negativattests sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Art. 1, 2, 2a, 3, 4 und 5 ZwEWG, § 87 Zuständigkeitsverordnung).

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