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Zitierfest

MucZeS · Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS)

§ 15 MucZeS – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.

(1) Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) vom 01.09.2021 (MüABl. S. 495) außer Kraft.

(2) Diese Satzung tritt mit Ablauf des 31.07.2031 außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucZeS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucZeS? Zitiere den Wortlaut.“

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