(1) Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) vom 01.09.2021 (MüABl. S. 495) außer Kraft.
(2) Diese Satzung tritt mit Ablauf des 31.07.2031 außer Kraft.