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Zitierfest

MucZeS · Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS)

§ 11 MucZeS – Anhörung der Mieterinnen und Mieter

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.

Die Genehmigungsbehörde hat vor der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum die Mieter*innen anzuhören. Über eine erteilte Genehmigung sind sie zu unterrichten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucZeS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucZeS? Zitiere den Wortlaut.“

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