Die Genehmigungsbehörde hat vor der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum die Mieter*innen anzuhören. Über eine erteilte Genehmigung sind sie zu unterrichten.
MucZeS · Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS)
§ 11 MucZeS – Anhörung der Mieterinnen und Mieter
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.
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„Was regelt § 11 MucZeS? Zitiere den Wortlaut.“