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Zitierfest

MucWSGVOKarlsfeld · Vollzug der Wassergesetze Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Karlsfeld und der Landeshauptstadt München (Feldmoching)

§ 9 MucWSGVOKarlsfeld – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.08.2003.

Nach § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG kann mit Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • 1. einem Verbot nach § 3 Abs. 1 zuwiderhandelt,
  • 2. eine nach § 4 ausnahmsweise zugelassene Handlung vornimmt, ohne die mit der Ausnahme verbundenen Bedingungen oder Auflagen zu befolgen,
  • 3. Anordnungen oder Maßnahmen nach §§ 5 und 7 nicht duldet.

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