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Zitierfest

MucWinterschutzraum-GebuehrenS · Winterschutzraum-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucWinterschutzraum-GebuehrenS – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Für die Benützung von Winterschutzräumen der Landeshauptstadt München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu erheben.

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„Was regelt § 1 MucWinterschutzraum-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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