(1) Diese Satzung gilt für das Gebiet Feldmoching-Ludwigsfeld im Norden der Landeshauptstadt München. Das Gebiet wird im Wesentlichen begrenzt durch die Karlsfelder Straße, die Bundesautobahn A99 und die Stadtgrenze im Norden, durch die Siedlung Hasenbergl im Osten, durch die Siedlungen Lerchenau und Fasanerie sowie den Rangierbahnhof München-Nord im Süden sowie durch die Dachauer Straße und die Siedlung Ludwigsfeld, sogenannte Kristallsiedlung, im Westen. Ausgenommen bleibt der Ortskern von Feldmoching. Für dieses Gebiet hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München am 27.06.2018 und 22.07.2020 die Durchführung von Planungen für eine städtebauliche Entwicklung des Gebiets beschlossen.
(2) Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan vom 04.09.2023 (Maßstab 1:30.000), ausgefertigt am 29.11.2023, dargestellt. Die erfassten Grundstücke werden in den Detailplänen/ Kacheln 1 bis 7 vom 29.08.2023 (Maßstab gemäß jeweiliger Kachel), ausgefertigt am 29.11.2023, dargestellt. Maßgeblich ist die jeweilige Innenseite der jeweiligen Begrenzungslinie. Der Lageplan und die Detailpläne/Kacheln sind Bestandteile dieser Satzung.