Der Landeshauptstadt München steht bei dem Kauf von unbebauten Grundstücken bzw. Grundstücksteilen für die nachgenannten, beidseits der Waldwiesenstraße gelegenen Grundstücke Flurstück-Nr. 202, 203, 208 bis 211, 214 bis 217, 236, 239, 310/1, 344/2, 345, 360, 367 bis 438, 440, 443 bis 518 und 521 bis 552 der Gemarkung Großhadern ein Vorkaufsrecht nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes zu.
MucVorkaufsrechtSWaldwiesenstrasse · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke beidseits der Waldwiesenstraße im Bereich der Siedlung Blumenau
§ 1 MucVorkaufsrechtSWaldwiesenstrasse – Gebiet
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.02.1968.
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