Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucVorkaufsrechtSBahnlinieAugsburg · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke für das in § 1 näher bezeichnete Gebiet östlich der Bahnlinie München-Augsburg

§ 1 MucVorkaufsrechtSBahnlinieAugsburg – Gebiet

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.07.1967.

Der Landeshauptstadt München steht bei dem Kauf von unbebauten Grundstücken in dem folgenden Gebiet ein Vorkaufsrecht nach Maßgabe des § 25 des Bundesbaugesetzes zu:

Bahnlinie München-Augsburg bis zu einem Punkt 190 m nordwestlich der Kreuzung dieser Bahnlinie mit der Mühlangerstraße (Westseite), eine gerade Linie von dort bis zur südlichen Straßenecke der Kreuzung der Lochhausener mit der Berglwiesenstraße, Südseite der Berglwiesenstraße, Westseite der Mooswiesenstraße, Nordseite der Bergsonstraße, Ostseite der Alten Allee, rückwärtige Grundstücksgrenzen an der Südseite der Eisenhartstraße, Ostseite der Petzestraße, Nordostgrenze des Flurstückes Nr. 710/1/3, Ostgrenze des Flurstückes Nr. 707/1/38 der Gemarkung Obermenzing, Südseite der Julius-Kreis-Straße. Das Gebiet ist in dem Lageplan, Maßstab 1 : 10 000, der ein Bestandteil dieser Satzung ist, dunkel umrandet.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucVorkaufsrechtSBahnlinieAugsburg nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucVorkaufsrechtSBahnlinieAugsburg? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten