Für die Benutzung der Sammlungen, der Dauer- und Sonderausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, der Teilnahme an Vermittlungsangeboten des Valentin-Karlstadt-Musäums sowie die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 6 sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.