Vorbemerkung zu den Veränderungssperren
Die Satzungen über die Veränderungssperren sind nach Stadtbezirken geordnet in der nachfolgenden Liste aufgeführt, aus der sich die Art der Veränderungssperre, das Gebiet, das Ausfertigungsdatum und die Bekanntmachung im Münchner Amtsblatt sowie das Datum des Außerkrafttretens ergeben.
Es wird davon abgesehen, die Satzungstexte sowie die dazugehörigen Lagepläne wiederzugeben, da es sich um Ortsrecht von nur begrenzter Dauer handelt.
Durch die Anführung der Fundstelle in der Liste ist gewährleistet, dass der Wortlaut und der genaue Umgriff des Gebietes der Veränderungssperren aus mitabgedruckten Lageplänen jederzeit im Amtsblatt der Landeshauptstadt München nachgesehen werden können.
| Nummer und Art der Veränderungs-sperre | Gebiet | Satzung vom (Ausfertigungs- datum) | Bekanntmachung vom im MüABl. | Datum des Außerkraft- tretens | |||
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| Datum | Fundstelle | ||||||
| Jahrgang | Nr. | Seite | |||||
| Veränderungs-sperre Nr. 661 | Boschetsrieder Straße (südlich), Aidenbachstraße (westlich), ehemaliges Industriegleis (nördlich), Geisenhausener Straße (östlich) Flurstücke Nrn. 363/2, 363/14 Bebauungsplan Nr. 2188 Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Verlängerung: | 08.02.2024 16.04.2025 | 01.03.2024 30.04.2025 | 2024 2025 | 6 12 | 149 228 | 30.04.2025 30.04.2026 |
| Veränderungs-sperre Nr. 662 | Flurstücke Nr. 472/620 und Nr. 472/619 Gemarkung Schwabing Stadtbezirk 4 – Schwabing-West Verlängerung: | 07.08.2024 26.07.2025 | 20.08.2024 20.08.2025 | 2024 2025 | 23 22 | 636 470 | 20.08.2025 20.08.2026 |