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Zitierfest

MucTierkoerperbeseitigungVO · Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München

§ 1 MucTierkoerperbeseitigungVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.04.2022.

Der Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Fa. Berndt GmbH, 85445 Oberding für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 (im Sinne der VO (EG) Nr. 1069/2009) umfasst das Gebiet der Landeshauptstadt München mit Ausnahme der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten im Bereich der Großviehschlachtung.

Für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Kategorie 2, die im Bereich der Großviehschlachtung anfallen, liegt die Beseitigungspflicht beim Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling, mit Sitz in 94447 Plattling.

Der Umgriff des Gebietes der Großviehschlachtung ergibt sich aus dem Lageplan Großviehschlachtung (Maßstab 1:2500), ausgefertigt am 17.10.2013, der als Anlage zur Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München Bestandteil dieser Verordnung ist.

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