(1) Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 wird an der Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München die Fachrichtung Informatiktechnik eingerichtet.
(2) Die Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München führt mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 die Bezeichnung „Technikerschule – Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik“.
(3) Die Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2001/2002 die bisherige Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München besuchten, werden Schülerinnen/Schüler der Technikerschule – Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik.