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Zitierfest

MucSpielplatzS · Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucSpielplatzS – Lage

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.12.2025.

(1) Die Spielplätze sind so zu errichten, dass sie sich in verkehrsabgewandter Lage befinden.

(2) Die Lage der Spielplätze auf dem Dach kann im Einzelfall und sofern die hiermit verbundenen Gefahren ausreichend ausgeräumt werden, ausnahmsweise zugelassen werden.

(3) Die Spielplätze müssen unmittelbar, ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, Tiefgaragen, Stellplätzen oder Zufahrten sowie barrierefrei erreichbar sein.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucSpielplatzS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucSpielplatzS? Zitiere den Wortlaut.“

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