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Zitierfest

MucSparkassenS · Satzung der Stadtsparkasse München

§ 2 MucSparkassenS – Sitz, kommunale Trägerkörperschaft

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2017.

(1) Die Sparkasse hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt München.

(2) Kommunale Trägerkörperschaft (Art. 4 SpkG) der Sparkasse ist die Landeshauptstadt München.

(3) Die Sparkasse und ihre kommunale Trägerkörperschaft sind Mitglieder des Sparkassenverbands Bayern.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucSparkassenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucSparkassenS? Zitiere den Wortlaut.“

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