(1) Pro Schuljahr werden in die Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign in der Fachrichtung Kommunikation bis zu 81 Schülerinnen und Schüler und in der Fachrichtung Mode 26 Schülerinnen und Schüler in die erste Jahrgangstufe aufgenommen. Die Zahl der verfügbaren Plätze verringert sich um die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die erste Jahrgangsstufe wiederholen.
(2) Die Aufnahme erfolgt in die erste Jahrgangsstufe und setzt voraus:
(3) Übersteigt die Zahl der Bewerbenden, die die Aufnahmevoraussetzungen nach Abs. 2 erfüllen, die Zahl der nach Abs. 1 verfügbaren Plätze, so wird nach § 9 verfahren. Das Aufnahmeverfahren gilt nur für die Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr.