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Zitierfest

MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 21 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign Landeshauptstadt München – Satzung vom 20. April 1998 (MüABI.

S. 143), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.08.2013 (MüABl. S. 315) außer Kraft.

(3) Die im Schuljahr 2022/2023 geführten Klassen werden weiterhin in ihrer Fachrichtung nach der bisher geltenden Stundentafel unterrichtet und in den bisher geprüften Fächern mit den bisherigen Prüfungszeiten geprüft.

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