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Zitierfest

MucSchulePhantasieS · Satzung über den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Satzung)

§ 3 MucSchulePhantasieS – Inhalte der Kurse und Projekte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

(1) Das Angebot umfasst Elemente aus dem Bereich des musisch-kreativen Gestaltens, z.B. Malen, Bauen, dramatisches Gestalten / Stegreifspiel und Erfinden.

(2) Die Teilnehmer*innenzahl beträgt mindestens zehn Kinder. Soweit nicht zu Kursbeginn Anmeldungen für mindestens zehn Kinder vorliegen oder infektionsschutzrechtliche Vorgaben (etwa die Einhaltung eines Mindestabstands) dies erfordern, kann die Mindestteilnehmer*innenzahl im Einzelfall zur Sicherung des Kursangebots auf mindestens sechs Kinder reduziert werden. Die maximale Teilnehmer*innenzahl liegt im pädagogischen Ermessen der Leitung der Schule der Phantasie.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucSchulePhantasieS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucSchulePhantasieS? Zitiere den Wortlaut.“

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