(1) Mit Beginn des Schuljahres 1980/81 (1. August 1980) wird durch Teilung der bestehenden Städtischen Werner-von-Siemens-Realschule eine weitere städtische Realschule für Knaben und Mädchen errichtet.
(2) Die weitere Realschule führt bis zur endgültigen Namensgebung den Namen „Städtische Realschule Perlach-Mitte“.
(3) Die Unterbringung der Städtischen Realschule Perlach-Mitte erfolgt in der Schulanlage am Krehlebogen.